Ausleihbedingungen und Gebühren
Anmeldung
Unabhängig von einer Bibliotheksanmeldung ist eine präsente Nutzung an beiden Standorten kostenfrei möglich.
Für die Medienausleihe sowie die Nutzung des Internets wird ein Jahresentgelt in Höhe von 12,00 Euro pro Person erhoben.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit sind von diesem Jahresnutzungsentgelt befreit. Diese Befreiung gilt auch für Schüler und Schülerinnen ab 18 Jahren, sofern sie einen gültigen Schülerausweis vorlegen. Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Für die kurzfristige Nutzung der Bibliothek kann ein einmaliges Entgelt in Höhe von 2,00 Euro pro Person entrichtet werden. Die angemeldete Person ist dann berechtigt, die Bibliothek für einen Zeitraum von vier Wochen zu nutzen.
Für jeden Nutzer wird eine eigene Leserkarte angelegt; sie verbleibt im Eigentum der Bibliothek und ist nicht übertragbar.
Erwachsene können auf ihre Leserkarte Medien für ihre Kinder entleihen, umgekehrt ist dies jedoch nicht gestattet.
Ausleihe
Die Ausleihfrist beträgt für Bücher 4 Wochen, für alle übrigen Medien (Zeitschriften, Hörbücher, CD-ROMs, DVDs) 2 Wochen.
Nicht entleihbar sind speziell gekennzeichnete Präsenzbestände.
Bei einer Überschreitung der Ausleihfrist ist pro angefangener Woche und Medieneinheit 1,00 Euro zu zahlen.
Für die Vorbestellung eines Mediums wird ein entsprechendes Entgelt in Höhe von 1,00 Euro pro Medieneinheit erhoben. Dieses ist bei der Abholung zu entrichten.
Die Benachrichtigung über zurückgelegte Medien erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Die Medien sind dann innerhalb von 14 Tagen abzuholen, sonst verfällt die Reservierung.
Eine bis zu zweimalige Verlängerung der entliehenen Medien ist auch ohne deren Vorlage, zum Beispiel telefonisch, möglich. Sind diese jedoch vorbestellt, können sie nicht verlängert werden.
Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe oder Verlängerung der Medien, werden bis zu zwei Erinnerungskarten verschickt. Die Kosten in Höhe von 1,00 Euro pro versendeter Karte müssen vom jeweiligen Entleiher erstattet werden.
Angefallene Entgelte müssen auch dann gezahlt werden, wenn der Entleiher keine Benachrichtigung erhalten hat.
Verlorene oder zerstörte Medien müssen vom Entleiher ersetzt werden. Ist der jeweilige Titel nicht mehr erhältlich, muss der Neuanschaffungswert als Ersatz gezahlt werden.
Eine Nichterstattung angefallener Entgelte oder verlorener Medien sowie ein unangemessenes Verhalten in der Bibliothek können zu einem vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss von der Bibliotheksnutzung führen.
Stand: 01. März 2013